Abwesenheit: 

Die Praxis bleibt vom 20.04.2024 - 28.04.2024 geschlossen. 

      

Paar- und Familienberatung Schwyz: Hier finden Sie einige Selbsttests zum Thema Beziehung, Paarkommunikation, Sexualität und Zärtlichkeit: app-schwyz/einzel-paar-familienberatung

 

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Informationen zu Tarifen und Krankenkassen _ Kleingedrucktes - Psychotherapie Trendle - 2023
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Trendle - Wie wird Psychotherapie bezahl
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https://patportal.cdm.ch/?practitioner=db636840-d5b7-43bc-85eb-bff30c1bcc57&source=link&lang=de 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Maja Trendle - 22.08.23 

Willkommen auf der Webseite meiner Psychologiepraxis / Psychotherapeutischen Praxis. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung meiner Webseite sowie der darauf angebotenen Dienstleistungen. Die vorliegende Datenschutzerklärung informiert Sie über die Bearbeitung personenbezogener Daten während Ihres Besuchs auf dieser Webseite.

Die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden daten schutzrechtlichen Gesetze und Anforderungen.

Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Mit jedem Aufruf meiner Webseite werden eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen er fasst, auch solche, die einen Personenbezug haben. Diese Daten und Informationen werden in den Log files des Servers gespeichert. Erfasst werden können die verwendeten Browsertypen und Versionen, das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, die Webseite, von welcher ein zugreifendes System auf meine Webseite gelangt (sogenannte Referrer), die Unterwebseiten, welche über ein zu greifendes System auf meiner Webseite angesteuert werden, das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Webseite, eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), der Internet-Service-Provider des zu greifenden Systems und sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf meine IT-Infrastruktur dienen.

Personendaten

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Die Bearbeitung umfasst jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere das Aufbewahren, Bekanntgeben, Beschaffen, Erheben, Löschen, Speichern, Verändern, Vernichten und Verwenden.

Art, Zweck und Umfang der Bearbeitung

Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Personendaten gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung einverstanden.

Es werden nur solche Personendaten bearbeitet, die notwendig sind, um die Inhalte der Webseite korrekt darzustellen, die Inhalte der Webseite zu optimieren, die dauerhafte Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur und der Technik der Webseite zu gewährleisten sowie um im Falle eines Cyberangriffes den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Informationen bereitzustellen.

Die Personendaten werden für die Dauer bearbeitet, die für den eben erwähnten Zweck erforderlich ist. Personendaten, deren Bearbeitung nicht mehr erforderlich ist, werden anonymisiert oder gelöscht.

Datensicherheit und Haftung

Es werden angemessene sowie geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Trotz solcher Massnahmen kann es bei der Bearbeitung von Personendaten im Internet zu Verletzungen des Datenschutzes kommen. Daher kann ich keine absolute Datensicherheit gewährleisten und lehnen jegliche Haftung bei der Nutzung dieser Webseite ab (auch für verlinkte Webseiten).

Links anderer Webseiten

Diese Webseite kann Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Meine Psychologiepraxis hat keinen Einfluss auf diese Webseiten, deren Inhalte, Angebote oder Verfügbarkeit oder die dort geltenden Datenschutzerklärungen und -bestimmungen.

Cookies und weitere Serviceangebote

Meine Psychologiepraxis kann auf ihrer Webseite Cookies verwenden. Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID, eine eindeutige Kennung des Cookies, welche Webseiten und Server einem konkreten Internetbrowser zuordnet. Ein bestimmter Internetbrowser kann über diese eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Kommunikationsmöglichkeiten

Die Webseite meiner Psychologiepraxis enthält gewisse Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine E Mail-Adresse umfasst. Nehmen Sie über die auf meiner Webseite angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten Kontakt mit mir auf, werden Ihre Kontaktangaben und Inhalte lediglich zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Bitte beachten Sie: Es kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Daten vertraulich übermittelt werden. Deshalb sollen bei dieser Kontaktaufnahme keine vertraulichen Daten (persönliche oder gesundheitliche Anliegen etc.) übermittelt werden.

Ihre Rechte

Gestützt auf das Datenschutzgesetz haben Sie verschiedene Rechte wie beispielsweise ein Recht auf Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Personendaten. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte setzen Sie sich bitte mit der Psychologiepraxis in Verbindung. Ich stehe Ihnen für weitere diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung.

Änderungen

Meine Psychologiepraxis kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf meiner Webseite publizierte Fassung. Soweit die Datenschutzerklärung Teil eines Vertrages mit Ihnen ist, werde ich Sie im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.

 

Datenschutzerklärung zum Download  -> siehe Download-Bereich

datenschutzerklärung neu ab 09-2023

maja's version

 

Datenschutzerklärung Maja Trendle - 22.08.23 

Willkommen auf der Webseite meiner Psychologiepraxis / Psychotherapeutischen Praxis. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung meiner Webseite sowie der darauf angebotenen Dienstleistungen. Die vorliegende Datenschutzerklärung informiert Sie über die Bearbeitung personenbezogener Daten während Ihres Besuchs auf dieser Webseite.

Die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden daten schutzrechtlichen Gesetze und Anforderungen.

Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Mit jedem Aufruf meiner Webseite werden eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen er fasst, auch solche, die einen Personenbezug haben. Diese Daten und Informationen werden in den Log files des Servers gespeichert. Erfasst werden können die verwendeten Browsertypen und Versionen, das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, die Webseite, von welcher ein zugreifendes System auf meine Webseite gelangt (sogenannte Referrer), die Unterwebseiten, welche über ein zu greifendes System auf meiner Webseite angesteuert werden, das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Webseite, eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), der Internet-Service-Provider des zu greifenden Systems und sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf meine IT-Infrastruktur dienen.

Personendaten

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Die Bearbeitung umfasst jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere das Aufbewahren, Bekanntgeben, Beschaffen, Erheben, Löschen, Speichern, Verändern, Vernichten und Verwenden.

Art, Zweck und Umfang der Bearbeitung

Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Personendaten gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung einverstanden.

Es werden nur solche Personendaten bearbeitet, die notwendig sind, um die Inhalte der Webseite korrekt darzustellen, die Inhalte der Webseite zu optimieren, die dauerhafte Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur und der Technik der Webseite zu gewährleisten sowie um im Falle eines Cyberangriffes den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Informationen bereitzustellen.

Die Personendaten werden für die Dauer bearbeitet, die für den eben erwähnten Zweck erforderlich ist. Personendaten, deren Bearbeitung nicht mehr erforderlich ist, werden anonymisiert oder gelöscht.

Datensicherheit und Haftung

Es werden angemessene sowie geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Trotz solcher Massnahmen kann es bei der Bearbeitung von Personendaten im Internet zu Verletzungen des Datenschutzes kommen. Daher kann ich keine absolute Datensicherheit gewährleisten und lehnen jegliche Haftung bei der Nutzung dieser Webseite ab (auch für verlinkte Webseiten).

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Ihre Rechte

Gestützt auf das Datenschutzgesetz haben Sie verschiedene Rechte wie beispielsweise ein Recht auf Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Personendaten. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte setzen Sie sich bitte mit der Psychologiepraxis in Verbindung. Ich stehe Ihnen für weitere diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung.

Änderungen

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datenschutzerklärung alt 2019 bis 08-2023

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datenschutzerklärung old 2019 bis august 2023

 

(unter datenschutz unten winzig anklickbar) 

www.psychotherapie-trendle.ch ist ein Angebot von Maja Trendle in der Schweiz. 

UID-Nummer: CH-452.671.907

Mit dieser Datenschutzerklärung informiere ich über die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit meinem Angebot.

Mein Angebot unterliegt dem schweizerischen Datenschutzrecht. Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG). Die EU anerkennt, dass das schweizerische Datenschutzrecht einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.

1. Bearbeitung von Personendaten

1.1 Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Eine betroffene Person ist eine Person, über die Personendaten bearbeitet werden. Bearbeiten umfasst jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Aufbewahren, Bekanntgeben, Beschaffen, Löschen, Speichern, Verändern, Vernichten und Verwenden von Personendaten.

1.2 Wir bearbeiten jene Personendaten, die erforderlich sind, um unser Angebot effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können.

1.3 Wir bearbeiten Personendaten grundsätzlich nur nach Einwilligung der betroffenen Person, es sei denn, die Bearbeitung ist aus anderen Gründen zulässig, beispielsweise zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Personen und für entsprechende vorvertragliche Massnahmen, um unsere überwiegenden Interessen zu wahren, weil die Bearbeitung aus den Umständen ersichtlich ist oder nach vorgängiger Information. In diesem Rahmen bearbeiten wir insbesondere Angaben, die eine betroffene Person bei der Kontaktaufnahme – beispielsweise per Briefpost, E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder Social Media – selbst übermittelt.

1.4 Wir bearbeiten Personendaten für jene Dauer, die für den jeweiligen Zweck oder die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Bei länger dauernden Aufbewahrungspflichten aufgrund von gesetzlichen und sonstigen Pflichten, denen wir unterliegen, schränken wir die Bearbeitung entsprechend ein.

1.5 Wir können Personendaten durch Dritte – auch im Ausland – bearbeiten lassen. Solche Auftragsbearbeiter bearbeiten Personendaten in unserem Auftrag. Wir können Personendaten weiter mit Hilfe von Dritten – auch im Ausland – bearbeiten. Wir stellen jeweils sicher, dass solche Dritte einen angemessenen Datenschutz gewährleisten.

1.6 Wir sind auf Social Media-Plattformen und anderen Online-Plattformen präsent, um mit interessierten Personen kommunizieren und über unser Angebot informieren zu können. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärungen und sonstigen Bestimmungen der jeweiligen Betreiberinnen und Betreiber.

2. Cookies, Logdateien und Zählpixel

2.1 Für jeden Besuch auf unserer Website erfassen wir folgende Daten, sofern diese von Ihrem Browser an unsere Server-Infrastruktur übermittelt werden, und speichern diese Daten in Logdateien:

  • Datum und Zeit einschliesslich Zeitzone
  • Internet Protocol (IP)-Adresse
  • Zugriffsstatus (HTTP-Statuscode)
  • Betriebssystem einschliesslich Benutzeroberfläche und Version
  • Browser einschliesslich Sprache und Version
  • aufgerufene einzelne Seite und übertragene Datenmenge
  • zuletzt aufgerufene Webseite (Referer)

Solche Daten können Personendaten darstellen. Die Daten sind erforderlich, um unser Angebot dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen sowie um die Datensicherheit und damit insbesondere den Schutz von Personendaten sicherstellen zu können – auch durch Dritte oder mit Hilfe von Dritten.

2.2 Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Bei Cookies – auch von Dritten, deren Dienste wir nutzen (Third-Party Cookies) – handelt es sich um Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Cookies können beim Besuch unserer Website in Ihrem Browser gespeichert werden. Cookies ermöglichen insbesondere, Ihren Browser beim nächsten Besuch unserer Website wiederzuerkennen. Cookies können keine Programme ausführen oder Schadsoftware wie Trojaner und Viren übertragen. Cookies sind erforderlich, um unser Angebot einschliesslich unserer Website effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können, insbesondere durch die Analyse der Nutzung im Hinblick auf Fehlerbehebung und Verbesserungen.

Sie können Cookies in Ihren Browser-Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren sowie löschen. Ohne Cookies steht unser Angebot allenfalls nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Wir informieren – sofern und soweit erforderlich – direkt über die Verwendung von Cookies oder ersuchen Sie direkt um die Einwilligung von Cookies.

2.3 Wir verwenden Zählpixel auf unserer Website. Bei Zählpixeln – auch von Dritten, deren Dienste wir nutzen – handelt es sich um kleine Bilder, die beim Besuch unserer Website abgerufen werden. Mit Zählpixeln können die gleichen Daten erfasst werden, die von Ihrem Browser an unsere Server-Infrastruktur übermittelt werden. Zählpixel sind erforderlich, um unser Angebot einschliesslich unserer Website effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können, insbesondere durch die Analyse der Nutzung im Hinblick auf Fehlerbehebung und Verbesserungen.

3. Organisatorische und technische Massnahmen

3.1 Wir treffen angemessene und geeignete organisatorische und technische Massnahmen um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten.

3.2 Der Zugriff auf unser Angebot erfolgt mittels Transportverschlüsselung (SSL / TLS).

3.3 Die Bearbeitung von Personendaten im Internet kann trotz angemessenen und geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen immer Sicherheitslücken aufweisen. Wir können deshalb keine absolute Datensicherheit gewährleisten.

3.4 Der Zugriff auf unser Angebot unterliegt – wie grundsätzlich jede Internet-Nutzung – der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung sowie sonstigen Überwachung durch Sicherheitsbehörden in der Schweiz, in der EU, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in anderen Staaten. Wir können keinen direkten Einfluss auf die entsprechende Bearbeitung von Personendaten durch Geheimdienste, Polizeistellen und andere Sicherheitsbehörden nehmen.

3.5 In Ausnahmefällen bietet die Firma Psychotherapie Trendle auch therapeutische Gespräche über Telefon und via Videoübertragung an.

Die empfohlenen Programme erfüllen die Minimalanforderungen gemäss den Empfehlungen des Fachvereins Psychotherpie für Online-Therapien. (z.B. wire, zoom, CAI) oder andere Programme/E-Therapie-Räume, welche die Sicherheitsstandarts erfüllen (Teams, doxy.com). Wenn Klienten sich für ein anderes Programm entscheiden, liegt die Verantwortung für den Datenschutz beim Klienten.

4. Benachrichtigungen und Newsletter

4.1 Wir können Benachrichtigungen und Newsletter per E-Mail sowie über andere Kommunikationskanäle versenden. Sofern und soweit der Versand nicht erforderlich ist, um einen Vertrag mit der betroffenen Person zu erfüllen oder um unsere überwiegenden Interessen zu wahren, müssen Sie in die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer sonstigen Kontaktadressen ausdrücklich einwilligen, damit kein Missbrauch durch unberechtigte Dritte erfolgen kann («Double Opt-in»). Wir können Benachrichtigungen und Newsletter durch Dritte versenden lassen oder mit Hilfe von Dritten versenden.

4.2 Benachrichtigungen und Newsletter können Zählpixel oder Weblinks enthalten, die erfassen, ob eine einzelne Benachrichtigung oder ein einzelner Newsletter geöffnet wurde und welche Weblinks dabei angeklickt wurden. Solche Zählpixel und Weblinks erfassen die Nutzung von Benachrichtigungen und Newslettern. Wir benötigen diese statistische Erfassung der Nutzung einschliesslich Erfolgs- und Reichweitenmessung, um Benachrichtigungen und Newsletter aufgrund der Lesegewohnheiten der Empfängerinnen und Empfänger effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig anbieten zu können.

4.3 Sie können sich jederzeit von Benachrichtigungen sowie Newslettern abmelden und dadurch insbesondere der erwähnten Erfassung der Nutzung widersprechen.

5. Dienste von Dritten

5.1 Wir verwenden Dienste von Dritten – auch im Ausland einschliesslich den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) –, um unser Angebot effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können. Solche Dienste – unter anderem Hosting-Dienstleister – benötigen Ihre Internet Protocol (IP)-Adresse, da die entsprechenden Inhalte ansonsten nicht ausgeliefert werden können. Solche Dienste können – unter anderem mit Cookies, Logdateien und Zählpixel – auch weitere Daten im Zusammenhang mit unserem Angebot und in Verbindung mit Informationen aus anderen Quellen für ihre kommerzielle Kommunikation und für ihre statistischen Zwecke bearbeiten.

5.2 Wir verwenden Google Analytics, um die Nutzung unseres Angebots analysieren zu lassen, wobei wir die erfassten IP-Adressen vor der Analyse anonymisieren lassen. Bei Google Analytics kommen auch Cookies zum Einsatz.

Google Analytics ist ein Dienst der amerikanischen Google LLC, für Nutzerinnen und Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz ist die irische Google Ireland Limited verantwortlich. Wir benötigen diesen Dienst, um unser Angebot einschliesslich unserer Website effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können, insbesondere durch die Analyse der Nutzung einschliesslich Erfolgs- und Reichweitenmessung im Hinblick auf Fehlerbehebung und Verbesserungen.

Sie können der statistischen Erfassung durch Google Analytics mit dem «Browser Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics» oder durch Ändern Ihrer Cookie-Einstellungen für diese Website widersprechen.

Google unterliegt dem schweizerisch-amerikanischen Privacy Shield, womit sich Google verpflichtet, einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Google hat insbesondere folgende Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics veröffentlicht: Google Analytics-BedingungenDatenschutzerklärung und NutzungsbedingungenEintrag in der Privacy Shield-Liste.

5.3 Wir verwenden Google Fonts, um Schriften in unsere Website einbetten können. Google Fonts ist ein Dienst der amerikanischen Google LLC, für Nutzerinnen und Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz ist die irische Google Ireland Limited verantwortlich. Wir benötigen diesen Dienst, um unser Angebot einschliesslich unserer Website effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können.

Google unterliegt dem schweizerisch-amerikanischen Privacy Shield, womit sich Google verpflichtet, einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Google hat insbesondere folgende Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Google Fonts veröffentlicht: Datenschutz bei Google FontsDatenschutzerklärung und NutzungsbedingungenEintrag in der Privacy Shield-Liste.

5.4 Wir verwenden Google Maps, um Karten in unsere Website einbetten zu können. Google Maps ist ein Dienst der amerikanischen Google LLC, für Nutzerinnen und Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz ist die irische Google Ireland Limited verantwortlich. Wir benötigen diesen Dienst, um unser Angebot einschliesslich unserer Website effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig bereitstellen zu können.

Google unterliegt dem schweizerisch-amerikanischen Privacy Shield, womit sich Google verpflichtet, einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Google hat insbesondere folgende Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Google Maps veröffentlicht: Datenschutz bei Google-Produkten einschliesslich Google MapsDatenschutzerklärung und NutzungsbedingungenEintrag in der Privacy Shield-Liste.

6. Rechte von betroffenen Personen

6.1 Betroffene Personen, deren Personendaten wir bearbeiten, verfügen über die Rechte gemäss schweizerischem Datenschutzrecht. Dazu zählen das Recht auf Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Personendaten.

6.2 Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

7. Kontaktadressen und Verantwortung

Anfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen erreichen mich in der Regel per E-Mail, sind aber auch per Briefpost möglich:

Maja Trendle

Rathausstrasse 5

CH-6340 Baar

Schweiz

maja.trendle@psychologie.ch

Unternehmensform: Einzelfirma

UID-Nummer: CH-452.671.907

 

Verantwortlich für den Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Angebot ist Maja Trendle.

 ENGLISH neuer 26-2-23 

 

 There are different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for:

 

1.) Basic health insurance

 

  • Coverage by the basic health insurance is only possible if you have a medical doctors referral issued by a general practitioner (e.g. your family doctor) or a psychiatrist.
  • A referral is usually issued if there is an indication for psychotherapy, i.e. if you are suffering from a mental illness and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.

à Please bring your health insurance card and your medical doctors referral  to your first appointment.

  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further application for 15 sessions can be submitted. It is the patient's responsibility to obtain a second referral in a timely manner. After 30 sessions, an assessment by a psychiatrist is required to evaluate whether further treatment will be covered by the health insurance. It is the patient's responsibility to find this psychiatrist. As I have to send a short report to the prescribing doctor, you have to release me from medical confidentiality towards your referring doctor.
  • Rates are set by the basic health insurance. 90% of the cost is covered by insurance, 10% has to be covered by the client (deductible). Current rates are 154.80 CHF per 60 minutes. The invoice is sent directly to your health insurance company, you will receive an electronic copy.

 

2.) Supplementary health insurance

  • Please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.
  • Since I have been recognized by the basic health insurance in the new so-called prescription model (Anordnungsmodell) in 2022, many supplementary insurances no longer cover my services.

 

 

 

3.) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself.
  • Psychological services that do not serve to treat a mental disorder are generally not covered by the basic health insurance and must therefore be paid for privately (e.g., life counselling, burnout prevention). 

 

  • Individual sessions are charged at 190 CHF per 60 minutes.
  • Longer sessions and additional services in your absence (written reports, correspondences, telephone calls) are charged at 32 CHF per 10 minutes. 

 

  • In case of last-minute cancellations and postponements less than 36 hours before the scheduled appointment, you will be charged for the missed session, irrespective of the reason for the inability to attend.
  •  The costs for appointments cancelled at short notice must be paid directly by you and are not covered by the health insurance.

 

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+26-2-23 English Trendle Tariffs and Hea
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+18-1-23 Trendle - Wie wird Psychothera
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Trendle - Wie wird Psychotherapie bezahl
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  • What is discussed in psychotherapy is kept strictly confidential. I am bound by doctor-patient confidentiality.
  • For psychotherapy sessions by phone or video-call, you agree to the privacy policy of the chosen video Video-call service provider. The responsibility for data protection remains with the client.
  •  If you contact me via a messenger such as WhatsApp, Telegram or Signal, you thereby allow me to send you a reply on the same channel. 
  • For administrative matters, I work with the Ärztekasse. Please contact the Ärztekasse directly if you have any questions regarding invoicing and payment. Further Information: www.aerztekasse.ch/patienteninfo.

 

 Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

1.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung  eine ärztliche Anordnung.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassen-Karte zu Ihrem Termin mit.
  • Folgende Ärzte dürfen eine Anordnung für 15 Sitzungen ambulante Psychotherapie ausstellen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater), Fachärzte für psychosomatische Medizin.
  • Eine Anordnung wird in der Regel erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zum ersten Termin mit (oder lassen Sie diese von Ihrem Arzt direkt an meine HIN-geschützte E-Mail-Adresse maja.trendle@psychologie.ch zusenden).
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Sie sind zuständig für das Einholen der Anordnungen, ich bin verpflichtet, dem anordnenden Arzt einen kurzen Bericht zukommen zu lassen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleitet zur Prüfung der Kostenübernahme. Die Suche dieses Psychiaters liegt in Ihrer Verantwortung. Ich bin verpflichtet, einen kurzen Bericht für eine Therapieverlängerung einzureichen, dazu müssten Sie mich von der Schweigepflicht gegenüber Ihrem anordnenden Arzt und dem Vertrauensarzt der Krankenkasse entbinden.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Der aktuelle Tarif liegt bei 154.80 CHF / 60 Min. 10% der Kosten sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Die Rechnung wird direkt an Ihre Krankenkasse gestellt, Sie erhalten eine elektronische Kopie. 

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Da Psychotherapie bei mir seit Juli 2022 über die Grundversicherung vergütet werden kann, übernehmen viele Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

 

3.Selbstzahler

  • Sie tragen die Kosten Ihrer Behandlung selbst.
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen. Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

1.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung  eine ärztliche Anordnung.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassen-Karte zu Ihrem Termin mit.
  • Folgende Ärzte dürfen eine Anordnung für 15 Sitzungen ambulante Psychotherapie ausstellen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater), Fachärzte für psychosomatische Medizin.
  • Eine Anordnung wird in der Regel erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zum ersten Termin mit (oder lassen Sie diese von Ihrem Arzt direkt an meine HIN-geschützte E-Mail-Adresse maja.trendle@psychologie.ch zusenden).
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Sie sind zuständig für das Einholen der Anordnungen, ich bin verpflichtet, dem anordnenden Arzt einen kurzen Bericht zukommen zu lassen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleitet zur Prüfung der Kostenübernahme. Die Suche dieses Psychiaters liegt in Ihrer Verantwortung. Ich bin verpflichtet, einen kurzen Bericht für eine Therapieverlängerung einzureichen, dazu entbinden Sie mich von der Schweigepflicht gegenüber Ihrem Zuweiser und/oder Psychiater und dem Vertrauensarzt der Krankenkasse.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Der aktuelle Tarif liegt bei 154.80 CHF / 60 Min. 10% der Kosten sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Die Rechnung wird direkt an Ihre Krankenkasse gestellt, Sie erhalten eine elektronische Kopie. 

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Da Psychotherapie bei mir seit Juli 2022 über die Grundversicherung vergütet werden kann, übernehmen viele Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

 

3.Selbstzahler

  • Sie tragen die Kosten Ihrer Behandlung selbst.
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen. Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

selbstzahler text alt bis 17.1.23

3.Selbstzahler

  • Sie tragen die Kosten Ihrer Behandlung selbst.
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen. Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

Unfortunately, I am unable to take any new clients at the moment.  (16 Oct 2022)

 Unterstützung bei der Psychotherapeuten-Suche finden Sie hier:

  • Assoziation Zuger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aZP: psychotherapie-zug.ch
  • Psychologenverzeichnis der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP: Psyfinder

Die Kosten für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine gehen nicht zu Lasten des Krankenversicherers sondern müssen direkt durch Sie bezahlt werden. 

  • Termine müssen im Verhinderungsfall spätestens 36 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird der Termin - unabhängig vom Verhinderungsgrund - verrechnet. 

  • Wichtig: Die Kosten für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine gehen nicht zu Lasten des Krankenversicherers sondern müssen direkt durch Sie bezahlt werden. 

Psychotherapeutische Gespräche können als Ergänzung zu Terminen vor Ort auch über Telefon oder Video-Telefonie durchgeführt werden.

  • Video-Therapie-Gespräche sind über verschiedene, als sicher geltende Apps und Webseiten möglich,  z.B. HIN-Talk; Zoom; Microsoft Teams; Doxy.me; Wire. Die empfohlenen Programme und Websites erfüllen die nötigen Sicherheitsanforderungen (gemäss den Empfehlungen des Fachvereins Psychotherapie für Online-Therapien, Stand März 2020).
  • Die Tarife für Therapie über Telefon/Videoübertragung entsprechen den regulären Tarifen für Gespräche vor Ort.

 ca October 2022 English 

Since the so-called prescription model has come into force in July 2022, there have been three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice handed directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctors referral necessary, no psychiatric diagnosis necessary, no coordination with health insurance.
  • Disadvantage: You bear the full cost yourself.

2) Supplementary health insurance

  • If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.

3) Basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

  • Rates are set by the basic health insurance: 90% of the cost is covered by insurance, 10% have to be covered by the client (deductible).
  • Coverage by basic health insurance is only possible if you have a medical doctors referral (f.e. issued by your familiy doctor) prior to our first therapy session. 
  • A referral is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, i.e. if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further application for 15 sessions can be submitted. After 30 sessions an assessment by a psychiatrist is required to evaluate whether further treatment will be covered by the health insurance.
  • --> Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.

28.12.22 

 

Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

1.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung  eine ärztliche Anordnung.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassen-Karte zu Ihrem Termin mit.
  • Folgende Ärzte dürfen eine Anordnung für 15 Sitzungen ambulante Psychotherapie ausstellen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Facharzt für psychosomatische Medizin, Kinderarzt.
  • Eine Anordnung wird in der Regel erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zum ersten Termin mit (oder lassen Sie diese von Ihrem Arzt direkt an meine HIN-geschützte E-Mail-Adresse maja.trendle@psychologie.ch zusenden).
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Sie sind zuständig für das Einholen der Anordnungen, ich bin verpflichtet, dem anordnenden Arzt einen kurzen Bericht zukommen zu lassen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleitet zur Prüfung der Kostenübernahme. Die Suche dieses Psychiaters liegt in Ihrer Verantwortung. Ich bin verpflichtet, einen kurzen Bericht für eine Therapieverlängerung einzureichen, dazu entbinden Sie mich von der Schweigepflicht gegenüber Ihrem Zuweiser und/oder Psychiater und dem Vertrauensarzt der Krankenkasse.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Mit den Grundversicherungen und den Kantonen wurde ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min für die nächsten 2 Jahre verhandelt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant). Sie erhalten eine elektronische Rechnungskopie. 
  •  --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Da Psychotherapie bei mir seit Juli 2022 über die Grundversicherung vergütet werden kann, übernehmen viele Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

 

3.Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen. Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 mischmasch von oktober zuneu im dezember 22

 

 

Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

1.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
    • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Facharzt für psychosomatische Medizin, Kinderarzt.
    • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
    • Diese ärztliche Anordnung muss mir vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen. 
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).
  • Tarif der Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min als vorläufige  Übergangslösung für die nächsten 2 Jahre verhandelt.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

 

  • Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 
  • Achtung: Da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe, übernehmen viele Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr, da diese Leistungen nun über die Grundversicherung vergütet werden können.

3.) Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.
  • Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 

 

 

3.)

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

neu zu selbstzahler: 

  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 TEXT online bis 11-22 old 

Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

 1.) Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.
  • Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 
  • Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.
  • Achtung: Da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe, übernehmen einige Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr, da diese Leistungen nun über die Grundversicherung vergütet werden können (siehe Punkt 3).

 

3.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung 

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
    • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
    • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.
    • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen. 
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).
  • Tarif der Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min als vorläufige  Übergangslösung für die nächsten 2 Jahre verhandelt.

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

  • Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.

präp zu IV und SUVA: aus HP von körpertehrapeut

 

Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

 

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.

 

Unfallversicherung (SUVA)

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten für eine Psychotherapie möglicherweise von der Unfallversicherung übernommen. für genauere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsberater. Der Kostensatz bei durch die SUVA finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder  der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Der Kostensatz bei durch die IV finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

 

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Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

 1.) Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.
  • Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 
  • Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.
  • Achtung: Da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe, übernehmen einige Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr, da diese Leistungen nun über die Grundversicherung vergütet werden können (siehe Punkt 3).

 

3.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung 

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen. 
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
    • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
    • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.
    • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen. 
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).
  • Tarif der Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min als vorläufige  Übergangslösung für die nächsten 2 Jahre verhandelt.

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

 

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.

 

Unfallversicherung (SUVA)

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten für eine Psychotherapie möglicherweise von der Unfallversicherung übernommen. für genauere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsberater. Der Kostensatz bei durch die SUVA finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder  der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Der Kostensatz bei durch die IV finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

Beispielseite zu Tarifen aus www mit guten klaren infos stand 18.10.22

https://www.koerperpsychotherapeut.ch/therapie/konditionen/

 

 

Dieses Honorar betrifft alle Dienstleistungen, welche nicht durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt werden.

 

Zusatzversicherung

Meine psychotherapeutischen Dienstleistungen sind seit der Umstellung zum Anordnungsmodell nur noch teilweise von gewissen Zusatzversicherungen anerkannt. Bitte klären Sie, direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob Sie meine Leistungen übernehmen, da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe.

 

 

Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

 

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.

 

Unfallversicherung (SUVA)

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten für eine Psychotherapie möglicherweise von der Unfallversicherung übernommen. für genauere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsberater. Der Kostensatz bei durch die SUVA finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder  der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Der Kostensatz bei durch die IV finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

 

 

 

 

Tarif Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min als vorläufige  Übergangslösung für die nächsten 2 Jahre verhandelt.

 


Tarif Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min als vorläufige  Übergangslösung für die nächsten 2 Jahre verhandelt.

 

 

 

Meine psychotherapeutischen Dienstleistungen sind seit der Umstellung zum Anordnungsmodell nur noch teilweise von gewissen Zusatzversicherungen anerkannt. Bitte klären Sie, direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob diese meine Leistungen übernehmen, da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe.

 

 

 

verhinderungsfall text von praxis am albis .ch

 

Verhinderungsfall

Termine müssen im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten

wird die Zeit - unabhängig vom Verhinderungsgrund oder Nichterscheinens - verrechnet und die Kosten

müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine gehen

nicht zu Lasten des Krankenversicherers.

 

  • Termine müssen im Verhinderungsfall spätestens 36 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten

    wird die Zeit - unabhängig vom Verhinderungsgrund oder Nichterscheinens - verrechnet und die Kosten

    müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine gehen

    nicht zu Lasten des Krankenversicherers.

 

 

  • Termine müssen im Verhinderungsfall spätestens 36 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten

    wird die Zeit - unabhängig vom Verhinderungsgrund oder Nichterscheinens - verrechnet und die Kosten

    müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine gehen

    nicht zu Lasten des Krankenversicherers.

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Tariffs and Health Insurance - Psychotherapy Trendle - August 2022 - English
Tariffs and Health Insurance _Psychother
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Since the so-called prescription model has come into force in July 2022, there have been three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice handed directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctors referral necessary, no psychiatric diagnosis necessary, no coordination with health insurance.
  • Disadvantage: You bear the full cost yourself.

2) Supplementary health insurance

  • If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.

3) Basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

  • Rates are set by the basic health insurance: 90% of the cost is covered by insurance, 10% have to be covered by the client (deductible).
  • Coverage by basic health insurance is only possible if you have a medical doctors referral (f.e. issued by your familiy doctor) prior to our first therapy session. 
  • A referral is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, i.e. if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further application for 15 sessions can be submitted. After 30 sessions an assessment by a psychiatrist is required to evaluate whether further treatment will be covered by the health insurance.

 

Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.


Tariffs for self-paying clients/ clients with supplementary insurance

  • Individual sessions usually last 60 minutes and cost 190 CHF (my preparation and follow-up time are included in this rate).

o    Longer sessions are charged at 32 CHF per 10 minutes.

o    Couple sessions / family sessions usually last 80 minutes and cost 260 CHF.

o    Additional services in your absence (written reports, correspondences, telephone calls) are charged at 32 CHF per 10 minutes.

 

 

Cancellation Policy / the fine print

  • Cancellations made less than 36 hours prior to the appointment will be charged.
  • What is discussed in psychotherapy is kept strictly confidential. I am bound by doctor-patient confidentiality.
  • The initial consultation is also charged.
  • For psychotherapy sessions by phone or video-call, you agree to the privacy policy of the chosen video Video-call service provider. The responsibility for data protection remains with the client.
  • Communication channels and data protection: If you contact me via a messenger such as WhatsApp, Telegram or Signal, you thereby automatically allow me to send a reply on the same channel.  

24-8-22 korrektur denise!!!  notizen keep

  • satz denise zu selfe payment am schluss in handout
  • Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment ist the only option available.

 

  • In case of last-minute cancellations and postponements less than 36 hours before the scheduled appointment, you will be charged for the missed session. (= gut)

gelöscht:

Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment is the only option available.

 

Raus:

·         Payment is usually made by invoice directly by you ("tiers garant").

 

Raus:

  • Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment is the only option available.

 

 

Ev raus?

o    Couple sessions / family sessions usually last 80 minutes and cost 260 CHF.

o    Normaler tarif 80min = 253.3 sfr

 

Ev Falsch: Cancellations made less than 36 hours prior to the appointment will be charged.

Gut: korrektur unverändert denise:

·         In case of last-minute cancellations and postponements less than 36 hours before the scheduled appointment, you will be charged for the missed session.

 

Doctors referral ohne apostrophe

Besser: medical doctors referral

 

 

Cost ist nie plural 

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3 Payment Methods - Tariffs - Health Insurance - Psychotherapy Trendle - July 2022 - English
Tarifs and Health Insurance - Psychother
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bezahlung version kurz ohne tarife = 3 wege zur bezahlung.. 

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3 Wege zur Bezahlung Ihrer Psychotherapie - Psychotherapie Trendle - ab Juli 2022
Infos zum neuen Anordnungsmodell - 1 Seite
Wie wird Psychotherapie bezahlt - Juli 2
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 24-08-22 bade

Since the so-called prescription model has come into force in July 2022, there have been three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice handed directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctor's referral necessary, no psychiatric diagnosis necessary, no coordination with health insurance.
  • Disadvantage: You bear the full cost yourself.
  • Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment ist the only option available.

2) Supplementary health insurance

  • If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.

3) Basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

  • Rates are set by the basic health insurance: 90% of the cost is covered by insurance, 10% have to be covered by the client (deductible).
  • Coverage by basic health insurance is only possible if you have a medical doctors referral (f.e. issued by your familiy doctor) prior to our first therapy session. 
  • A referral is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, i.e. if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further application for 15 sessions can be submitted. After 30 sessions an assessment by a psychiatrist is required to evaluate whether further treatment will be covered by the health insurance.

 

Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.


 

Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

 1.) Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. Die Tarife sind auf meiner Homepage zu finden.
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.
  • Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 
  • Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.
  • Achtung: Da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe, übernehmen einige Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr, da diese Leistungen nun über die Grundversicherung vergütet werden kann (siehe Punkt 3).

 

3.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung 

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (=Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
    • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
    • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.
    • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. 
  • Bitte beachten Sie, dass zuerst die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

Since July 2022, the so-called prescription model has come into force. There have been three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice handed directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctor's referral necessary, no psychiatric diagnosis necessary, no coordination with health insurance.
  • Disadvantage: You bear the full cost yourself.
  • Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment ist the only option available.

2) Supplementary health insurance

  • If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.

3) Basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

  • Rates are set by the basic health insurance: 90% of the cost is covered by insurance, 10% have to be covered by the client (deductible).
  • Coverage by basic health insurance is only possible if you have a medical doctors referral (f.e. issued by your familiy doctor) prior to our first therapy session. 
  • A referral is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, i.e. if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further application for 15 sessions can be submitted. After 30 sessions an assessment by a psychiatrist is required to evaluate whether further treatment will be covered by the health insurance.

 

Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.


Since July 2022, there have been three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for, as the so-called prescription model has come into force.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice handed directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctor's prescription necessary, no psychiatric diagnosis necessary, no coordination with health insurance.
  • Disadvantage: You bear the full cost yourself.
  • Please notice that treatment is generally not covered by basic health insurance without presence of a psychiatric diagnosis. In this case self-payment ist the only option available.

2) Supplementary health insurance

  • If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please check with your supplementary insurance company whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychological counselling prior to starting treatment.

3) Basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

Provided you meet the conditions it is possible that your basic health insurance will cover the costs of your therapy (minus the usual 10%).

  • You will need a medical referral for this option.
  • This doctors referral must be available before the first appointment that is to be reimbursed via the basic insurance.
  • The rates are set by the basic insurance. 90% of the costs of your outpatient psychotherapy are covered by the basic insurance, 10% are to be paid by you as a deductible.
  • Conditions: A referral for psychotherapy is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, such as if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further order for 15 sessions can be requested. After 30 sessions, an assessment by a psychiatrist is required, who will forward this information to your health insurance company to check whether further treatment will be covered.

 

Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.


How to start Psychotherapy?

 It can take courage to seek help when you are dealing with crises or illnesses. As a psychologist, I support you in your stressful situation. 

During your first appointment, I will ask you some questions about your current life situation and you can tell me, what you struggle with right now. We can get to know each other, talk about what to expect from therapy, start planning if and how I can help you and start setting the goals for your therapy. If you're unsure if psychotherapy is the right approach for you, we can discuss that in this first session. Please check and reflect during and after this first appointment, if you feel safe with me and if you get this feeling, that I can help you and it fits on a personal level. 

Usually, I recommend weekly sessions in the beginning, but we can discuss that and find out what's best for you and fits our schedule.

The sessions are strictly confidential. 

 

Neu seit Juli 2022: 

Ich bin von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse im neuen Anordnungsmodell anerkannt (ZSR B643109).

Selbstzahlung und Bezahlung via Zusatzversicherung sind ebenfalls möglich. 

 

>>> Weitere Informationen dazu finden Sie hier und im Download-Bereich

 

Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft getreten ist.

 

 1.) Selbstzahler

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. Die Tarife sind auf meiner Homepage zu finden.
  • Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.
  • Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
  • Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

  • Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 
  • Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.

 

3.) Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung 

  • Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (=Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
    • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
    • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.
    • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).
  • en Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).

 --> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

Since July 2022, there are now three different ways in which psychotherapeutic sessions in my practice can be paid for, as the so-called prescription model has come into force.

 

1) Self-payment

  • You pay for your treatment yourself. Payment is made by invoice directly to you.
  • Advantage: Uncomplicated, no doctor's prescription necessary, no diagnosis of a mental illness necessary, no coordination with health insurances.
  • Disadvantage: You bear the full costs yourself.
  •  In the case of psychological counselling for people without a mental illness / burden there is usually only this option of self-payment, as these treatments are not usually covered by health insurance. 

2) Supplementary health insurance

If you have supplementary health insurance ("Zusatzversicherung") please enquire with your supplementary insurance company prior to starting treatment to check whether and to what extent they will contribute to the costs of your psychotherapy.

 

3) Cost coverage by basic health insurance (new prescription model since 01.07.2022)

Provided you meet the conditions it is possible that your basic health insurance will cover the costs of your therapy (minus the usual 10%).

  • You will need a medical referral for this option.
  • This doctors referral must be available before the first appointment that is to be reimbursed via the basic insurance.
  • The rates are set by the basic insurance. 90% of the costs of your outpatient psychotherapy are covered by the basic insurance, 10% are to be paid by you as a deductible.
  • Conditions: A referral for psychotherapy is usually only issued if there is an indication for psychotherapy, such as if you are suffering from a mental illness that requires treatment, you have a mental diagnosis and / or you have psychological complaints that can be improved by psychotherapy.
  • Limitation: Basic insurance covers 15 sessions, after which - if necessary - a further order for 15 sessions can be requested. After 30 sessions, an assessment by a psychiatrist is required, who will forward this information to your health insurance company to check whether further treatment will be covered.

 

Important: Please bring your health insurance card to your first appointment.


  • In Switzerland, psychotherapy provided by a self-employed psychotherapist is not yet covered by compulsory basic health insurance "Grundversicherung". (It is planned that in future, psychotherapy will be covered by basic health insurance (under certain circumstances). 
  • You can pay for the treatment by yourself. 
  • If you have a supplementary insurance, it is possible that they cover a part of the costs.
    • Conditions vary a lot and often you will need to get a doctors referral prior to your first appointment.
    •  --> Please enquire directly with your supplementary insurance about the individual conditions, the amount of cost sharing and to find out if  you need a doctors referral or not. 

  as of 04/2022

 

  • Individual Psychology Therapy Sessions are 60 Minutes and are charged at 190.-
  • Therapy Sessions for Couples are 80 Minutes and are charged at 260.-.
  • Services in your absence (written reports, correspondence, telephone calls) will be charged at 32.- per 10 minutes.
  • Pricing for therapy over the phone and with video-chat is the same as for  face-to-face therapy. 
  • The initial consultation is also subject to charge.
  • Payment is made by invoice. If you have supplementary insurance, pay first and then submit a copy of the invoice and (if necessary) the letter of referral from your doctor to the supplementary insurance company.

 valid until 06/22

 

VIDEO THERAPIE mehr aufklärung to keep:  

 

   Ich halte die Standards der Verschlüsselung ein, empfehle Ihnen, Ihre Software aktuell zu halten, Virenschutz zu installieren und ihr Passwort mit niemandem zu teilen. Ich übernehme keine Verantwortung für die Sicherheit von Daten, welche Sie auf Ihrem eigenen Computer speichern oder mit unverschlüsselten E-Mails senden. 

 

o    Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte direkt dort über die Kostenübernahme von Therapie mittels Videoübertragung, da aktuell noch keine klaren Regeln dazu bestehen (April 2020). Meiner Erfahrung nach übernehmen die Zusatzversicherungen auch bei Therapie über diese Kanäle den selben Teil der Kosten, den sie auch für Gespräche vor Ort vergüten.

 

Information zu den Kosten Ihrer Psychotherapie in meiner Praxis

 

Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeut/-innen mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Ich gehöre zu diesen qualifizierten Therapeuten (mit eidgenössisch anerkanntem Fachtitel und einer OPK-Zulassung) und neu besteht die Option, dass Ihre Krankenkassen-Grundversicherung die Kosten Ihrer Psychotherapie bei mir übernimmt.

Neu gibt es drei verschiedene Wege, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis verrechnet / bezahlt werden können.

 

1.) Selbstzahler

Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 

Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.

Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.

Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Zusatzversicherung, ob  und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.

 

3.) Kostenübernahme durch Grundversicherung (neues Anordnungsmodell seit 01.07.2022)

  • Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist ab Juli 2022 eine Abrechnung über Ihre Krankenkassen-Grundversicherung möglich:
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
  • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.

 

Bedingungen und Limitationen

  • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte. 
  • Falls Sie ein Hausarztmodell / HMO-Modell etc.  haben, beachten Sie bitte die üblichen Regeln ihres Modells.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen (minus Selbstbehalt), danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.

 ·         Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt (tiers payant).

 

--> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

Download
3 Wege zur Bezahlung Ihrer Psychotherapie - Juli 2022 - Psychotherapie Trendle
Informationen zum neuen Anordnungsmodell (Stand 07-07-22)
Wie wird Psychotherapie bezahlt - Juli 2
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Psychotherapie Trendle

lic. phil. Maja Trendle

eidg. anerkannte Psychotherapeutin

Psychotherapeutische Praxis          

Rathausstrasse 5

6340 Baar

 

+41 79 658 86 22

maja.trendle@psychologie.ch

www.psychotherapie-trendle.ch            

 

 

 

 

Information zu den Kosten Ihrer Psychotherapie in meiner Praxis – 3 Wege (07/22)

 
 

 

 

 

 

Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeut/-innen mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Ich gehöre zu diesen qualifizierten Therapeuten (mit eidgenössisch anerkanntem Fachtitel und einer OPK-Zulassung) und nun besteht die Option, dass Ihre Krankenkassen-Grundversicherung die Kosten Ihrer Psychotherapie bei mir übernimmt.

Neu gibt es drei verschiedene Wege, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden können.

 

1.) Selbstzahler

·         Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. Die Tarife sind auf meiner Homepage zu finden.

·         Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.

·         Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.

·         Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.

 

3.) Kostenübernahme durch Grundversicherung (neues Anordnungsmodell seit 01.07.2022)

·         Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist ab Juli 2022 eine Abrechnung über Ihre Krankenkassen-Grundversicherung möglich.

·         Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.

·         Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.

·         Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.

 

·         Bedingungen: Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.

·         Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte.

·         Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 

 

  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.

 

 

Tarife für Selbstzahler / Zusatzversicherte

  • Einzelgespräche dauern in der Regel 60 Minuten und kosten 190.-. (meine Vor-/ Nachbereitungszeit ist in diesem Tarif inkludiert).
  • Längere Gesprächszeiten werden mit 32.- pro 10 Minuten verrechnet.
  • Paargespräche / Familiengespräche dauern in der Regel 80 Minuten und kosten 260.- 
  • Für telefonische therapeutische Beratungsgespräche, Videotelefonie-Sitzungen und Korrespondenzen per E-Mail, welche über eine Terminvereinbarung hinausgehen gelten dieselben Preise wie für Einzeltherapiesitzungen vor Ort.
  • Leistungen in Ihrer Abwesenheit (schriftliche Berichte, Korrespondenzen, Telefonate) werden mit 32.- pro 10 Minuten verrechnet. 
  • Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Rechnung direkt durch Sie (tiers garant). 

 

Kleingedrucktes

  • Bei kurzfristigen Terminabsagen und Verschiebungen von unter 36 Stunden vor dem geplanten Termin wird Ihnen die ausgefallene Sitzung in Rechnung gestellt.
  • Was in einer Psychotherapie besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt. Ich unterstehe der Schweigepflicht.
  • Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
  • Bei Psychotherapie Gesprächen mit Video-Übertragung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen des gewählten Video-Übertragungs-Anbieters zu. Die Verantwortung für den Datenschutz bleibt beim Klienten. Ich weise Sie darauf hin, dass das Internet Risiken in Bezug auf Vertraulichkeit/Datenübermittlung und -Speicherung bringt.
  • Kommunikationskanäle und Datenschutz: Wenn Sie mich über einen Messenger wie Whatsapp, Telegramm oder Signal kontaktieren, erlauben Sie mir damit, dass ich Ihnen auf demselben Kanal eine Antwort zustelle.  

 

 

Information zu den Kosten Ihrer Psychotherapie in meiner Praxis

 

Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeut/-innen mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Ich gehöre zu diesen qualifizierten Therapeuten und nun besteht die Option, dass Ihre Krankenkassen-Grundversicherung die Kosten Ihrer Psychotherapie bei mir übernimmt.

Neu gibt es drei verschiedene Wege, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis verrechnet / bezahlt werden können.

 

1.) Selbstzahler

Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 

Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.

Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.

Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Zusatzversicherung, ob  und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.

 

3.) Kostenübernahme durch Grundversicherung (Neues Anordnungsmodell seit 01.07.2022)

  • Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist ab Juli 2022 eine Abrechnung über Ihre Krankenkassen-Grundversicherung möglich:
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
  • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 

Bedingungen und Limitationen:

  • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte. 
  • Falls Sie ein Hausarztmodell / HMO-Modell etc.  haben, beachten Sie bitte die üblichen Regeln ihres Modells.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen (minus Selbstbehalt), danach kann - wenn erforderlich- eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen erfolgen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Sie bezahlen Ihren üblichen Prozentsatz (Kostenbeteiligung bei Leistungen aus der Grundversicherung, in der Regel 10%) und beteiligen sich mit Ihrer Franchise an den Kosten.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.

 

--> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

 

Information zu den Kosten Ihrer Psychotherapie in meiner Praxis

 

Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeut/-innen mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Ich gehöre zu diesen qualifizierten Therapeuten und nun besteht die Option, dass Ihre Krankenkassen-Grundversicherung die Kosten Ihrer Psychotherapie bei mir übernimmt.

Neu gibt es drei verschiedene Wege, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis verrechnet / bezahlt werden können.

 

1.) Selbstzahler

Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung direkt an Sie. 

Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit Krankenversicherungen.

Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.

 

Bei psychologischer Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrungstherapie, Paartherapie besteht meist nur diese Option der Selbstzahlung, da diese Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

 

2.) Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Zusatzversicherung, ob  und in welchem Umfang diese sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. 

Die Rechnung bezahlen Sie in der Regel selber, danach können Sie diese bei der Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einreichen.

 

3.) Kostenübernahme durch Grundversicherung (Neues Anordnungsmodell seit 01.07.2022)

  • Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist ab Juli 2022 eine Abrechnung über Ihre Krankenkassen-Grundversicherung möglich:
  • Sie benötigen für diese Variante zwingend eine ärztliche Anordnung.
  • Diese ärztliche Anordnung muss vor dem ersten Termin, der über die Grundversicherung vergütet werden soll, vorliegen.
  • Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 

Bedingungen und Limitationen:

  • Eine Anordnung für Psychotherapie wird in der Regel nur erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
  • Folgende Ärzte dürfen Psychotherapie anordnen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Psychiater, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Kinderärzte. 
  • Falls Sie ein Hausarztmodell / HMO-Modell etc.  haben, beachten Sie bitte die üblichen Regeln ihres Modells.
  • Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen (minus Selbstbehalt), danach kann - wenn erforderlich- eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen erfolgen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird zur Prüfung, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. 
  • Sie bezahlen Ihren üblichen Prozentsatz (Kostenbeteiligung bei Leistungen aus der Grundversicherung, in der Regel 10%) und beteiligen sich mit Ihrer Franchise an den Kosten.
  • Wichtig: Bitte bringen Sie zum nächsten Termin Ihre Krankenkassen-Karte mit.

 

--> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.

Download
Anordnungsformular für Psychotherapie für Ärzte
auszufüllen durch Ihren zuweisenden Arzt (für die Abrechnungsvariante über die Grundversicherung)
Anordnung psychologische Psychotherapie_
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Tarife (Selbstzahler und Zusatzversicherte) bis 06/2022 gültig

  • Einzelgespräche dauern in der Regel 60 Minuten und kosten 190.- 
  • Paargespräche / Familiengespräche dauern in der Regel 80 Minuten und kosten 260.- 
  • Für telefonische therapeutische Beratungsgespräche, Videotelefonie-Sitzungen und Korrespondenzen per E-Mail, welche über eine Terminvereinbarung hinausgehen gelten dieselben Preise wie für Einzeltherapiesitzungen vor Ort.
  • Leistungen in Ihrer Abwesenheit (schriftliche Berichte, Korrespondenzen, Telefonate) werden mit 32.- pro 10 Minuten verrechnet.
  • Die Bezahlung erfolgt jeweils per Rechnung direkt durch Sie (tiers garant). Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, reichen Sie danach eine Kopie der Rechnung und (falls erforderlich) das Zuweisungsschreiben Ihres Arztes bei der Zusatzversicherung ein. 
  • Psychologische Psychotherapie durch selbstständige Psychotherapeuten wird aktuell (05/22) noch nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Ab Sommer 2022 wird dies bei gewissen Psychotherapeuten möglich sein. Die genauen Regeln und Tarife für dieses Anordnungsmodell werden aktuell noch verhandelt. Für eine Abrechnung über die Grundversicherung wird eine ärztliche Zuweisung immer zwingend nötig sein. Außerdem muss die Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit / eines psychischen Problems mit Krankheitswert vorliegen.
  • Da die Tarife diesbezüglich noch nicht klar sind und vieles noch in Verhandlung ist, wird die Behandlung bei mir vorerst weiterhin möglich sein für Selbstzahler und Patienten mit Zusatzversicherung und kann aktuell noch nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. 
  • Sie können als sogenannter Selbstzahler zu mir in Behandlung zu kommen und die Behandlung vollständig selber bezahlen. 
  • Die meisten Zusatzversicherungen leisten einen Beitrag an psychologische Psychotherapie. 

Die Beiträge der Zusatzversicherungen variieren stark je nach Krankenkasse. Einige Krankenkassen verlangen zudem vor Therapiebeginn eine ärztliche Überweisung (beispielsweise durch den Hausarzt).

Ich empfehle Ihnen, diese Informationen bereits vor Therapiebeginn einzuholen.

--> Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Zusatzversicherung über ihre individuellen Bedingungen und die Höhe der Kostenbeteiligung. 

(Stand Mai 2022)

  • Psychologische Psychotherapie durch selbstständige Psychotherapeuten wird aktuell (05/22) noch nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Ab Sommer 2022 wird dies bei gewissen Psychotherapeuten möglich sein. Die genauen Regeln und Tarife für dieses Anordnungsmodell werden aktuell noch verhandelt. Für eine Abrechnung über die Grundversicherung wird eine ärztliche Zuweisung immer zwingend nötig sein. Außerdem muss die Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit / eines psychischen Problems mit Krankheitswert vorliegen.
  • Da die Tarife diesbezüglich noch nicht klar sind und vieles noch in Verhandlung ist, wird die Behandlung bei mir vorerst weiterhin möglich sein für Selbstzahler und Patienten mit Zusatzversicherung und kann aktuell noch nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. 
  • Sie können als sogenannter Selbstzahler zu mir in Behandlung zu kommen und die Behandlung vollständig selber bezahlen. 
  • Die meisten Zusatzversicherungen leisten einen Beitrag an psychologische Psychotherapie. 

Die Beiträge der Zusatzversicherungen variieren stark je nach Krankenkasse. Einige Krankenkassen verlangen zudem vor Therapiebeginn eine ärztliche Überweisung (beispielsweise durch den Hausarzt).

Ich empfehle Ihnen, diese Informationen bereits vor Therapiebeginn einzuholen.

--> Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Zusatzversicherung über ihre individuellen Bedingungen und die Höhe der Kostenbeteiligung. 

(Stand Mai 2022)

  • Kommunikationskanäle und Datenschutz: Wenn Sie mich über einen Messenger wie Whatsapp, Telegramm oder Signal kontaktieren, erlauben Sie mir damit, dass ich Ihnen auf dem selben Kanal eine Antwort zustelle.  

Ich arbeite mit wissenschaftlich fundierten Therapiemethoden. Meine Grundausbildung ist die kognitive Verhaltenstherapie KVT, diese ergänze ich durch meine Spezialisierung in verschiedenen Depressionstherapien und der emotionsfokussierten Psychotherapie.

 

Weitere Elemente, die bei Bedarf eingesetzt werden können, sind: 

  • Entspannungsübungen und Imaginationen
  • Traumatherapie mit Imaginationen und Arbeit mit Stühlen
  • Expositionstraining bei Ängsten und Zwängen
  • Training sozialer Kompetenzen
  • Übungen im Umgang mit Emotionen (Training emotionaler Kompetenzen)
  • Apps (Stimmungsbeobachtung, Achtsamkeitsübungen), Selbstbeobachtungstagebücher
  • Paargespräche, Familiengespräche
  • Arbeit mit unterstützenden Arbeitsbüchern und Audio-Files
  • Vernetzung / Vermittlung von weiteren Unterstützungsangeboten (Jobcoaching, Spitex,  Klinik, Familienhilfe etc.)

Ich unterstütze und begleite Sie bei der Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen, welche mit verschiedenen Symptomen wie Erschöpfung, Schlafstörungen, innerer Unruhe, Selbstzweifel, Anspannung oder Hoffnungslosigkeit einhergehen können.

 

Mein Schwerpunkt liegt in der Behandlung von Depressionen, Ängsten, Burnout, Beziehungsproblemen und Selbstwert-Themen.

 

Themenbereiche: 

  • Stress, Erschöpfungszustände, Burnout, Überlastung am Arbeitsplatz, Konflikte am Arbeitsplatz
  • Beziehungsprobleme, Konflikte, Trennungen
  • Selbstwertprobleme 
  • Probleme im Umgang mit Emotionen (zu viel spüren, zu wenig spüren), Umgang mit Wut und Trauer
  • soziale Ängste und Unsicherheiten, Einsamkeit
  • Trauma, Trauer, Verlusterfahrungen
  • prägende, verletzende Bindungserfahrungen in der Kindheit 
  • zwischenmenschliche Probleme, Kränkungen, Mobbing
  • Lebensveränderungen wie Elternschaft, Übergang in die Pensionierung, körperliche Erkrankung, Erkrankung von Angehörigen 

 

Störungsbilder:

  • Depressionen, Ängste, Zwänge, Traumata, Essstörungen, ADHS, Beziehungsstörungen, Burnout (und weitere)

Weitere Angebote:

  • Paarberatung und Paartherapie
  • Burnout-Prävention 
  • Beratung und Unterstützung bei Lebenskrisen / Orientierungslosigkeit
  • Training zur Schulung von emotionalen und sozialen Kompetenzen
  • Unterstützung und Beratung von Angehörigen / Arbeitgebern von Menschen mit psychischen Problemen
  • Selbsterfahrung und Supervision für Psychotherapeuten in Ausbildung

Ferien

Datenschutzerklärung Maja Trendle - 22.08.23 

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