Seit Juli 2022 gibt es neu drei verschiedene Möglichkeiten, wie psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis bezahlt werden kann, da das sogenannte Anordnungsmodell in
Kraft getreten ist.
1.) Kostenübernahme durch die obligatorische
Krankenpflegeversicherung
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Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das
sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von
qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich bin dazu
berechtigt und kann seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringen.
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Sie benötigen für
die Kostenübernahme durch die Grundversicherung eine ärztliche Anordnung.
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Wichtig: Bitte bringen Sie
Ihre Krankenkassen-Karte zu Ihrem Termin mit.
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Folgende Ärzte dürfen eine Anordnung für 15 Sitzungen ambulante Psychotherapie ausstellen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater), Fachärzte für psychosomatische Medizin.
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Eine Anordnung wird in der Regel erstellt, wenn eine Indikation für Psychotherapie besteht, wie z.B., wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen psychische Erkrankung leiden, eine psychische Diagnose vorliegt und Sie psychische Beschwerden haben, die
sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen.
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Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zum ersten Termin mit (oder lassen Sie diese von Ihrem Arzt direkt an meine HIN-geschützte E-Mail-Adresse
maja.trendle@psychologie.ch zusenden).
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Limitation: Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen, danach
kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Sie sind zuständig für das Einholen der Anordnungen, ich bin
verpflichtet, dem anordnenden Arzt einen kurzen Bericht zukommen zu lassen. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese
Informationen an Ihre Krankenkasse weiterleitet zur Prüfung der Kostenübernahme. Die Suche dieses Psychiaters liegt in Ihrer Verantwortung. Ich bin verpflichtet, einen kurzen
Bericht für eine Therapieverlängerung einzureichen, dazu müssten Sie mich von der Schweigepflicht gegenüber Ihrem anordnenden
Arzt und dem Vertrauensarzt der Krankenkasse entbinden.
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Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Der
aktuelle Tarif liegt bei 154.80 CHF / 60 Min. 10% der Kosten sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Bitte beachten Sie, dass zuerst die
Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
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Die Rechnung wird direkt an Ihre Krankenkasse gestellt, Sie erhalten eine
elektronische Kopie.
--> weitere Informationen und Handouts zum neuen Anordnungs-Modell finden Sie unter Downloads.
2.) Kostenbeteiligung durch die
Zusatzversicherung
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Da Psychotherapie bei mir seit Juli 2022 über die Grundversicherung vergütet werden kann, übernehmen viele
Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang diese
sich an den Kosten der Psychotherapie beteiligt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist.
3.) Selbstzahler
- Sie tragen die Kosten Ihrer Behandlung selbst.
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Vorteil: Unkompliziert, keine ärztliche Verordnung nötig, keine Diagnose einer psychischen Erkrankung nötig, keine Koordination mit
Krankenversicherungen. Nachteil: Sie tragen die Kosten vollumfänglich selbst.
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Beratung von Personen ohne psychische Erkrankung / Belastung, Coaching, Angehörigenberatung, Lebensberatung, Selbsterfahrung und Paartherapie sind in der
Regel nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen, daher müssen diese selber bezahlt werden.
Tarife für Selbstzahler und Leistungen, welche nicht durch die Grundversicherung festgelegt sind
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Einzelgespräche dauern in der Regel 60 Minuten und kosten 190.- .
- Längere Gesprächszeiten und Leistungen in Ihrer Abwesenheit (schriftliche Berichte, Korrespondenzen, Telefonate mit Drittpersonen) werden mit 32.- pro 10 Minuten
verrechnet.
- Für telefonische therapeutische Beratungsgespräche, Videotelefonie-Sitzungen und Korrespondenzen per E-Mail, welche über eine Terminvereinbarung hinausgehen gelten dieselben Preise wie für
Einzeltherapiesitzungen vor Ort.
Der erste Schritt zu einer Therapie kann Angst machen. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihr Problem gross genug ist für eine Psychotherapie oder ein Coaching / eine psychologische Beratung. Oder
Sie fragen sich, was da auf Sie zukommt. Ob Sie sich bei mir melden sollen oder nicht.
Normalerweise besteht eine Psychotherapie aus regelmässigen Sitzungen. Bevor eine Therapie beginnt, führen wir ein Erstgespräch durch. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der
Klärung von Erwartungen und Zielen und der Frage, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Fachperson bin. Um die für Sie passende Therapie zu planen werde ich Sie bitten, von sich und Ihrer
aktuellen Situation zu erzählen, und ich stelle Ihnen einige Fragen zu Ihrem aktuellen Befinden und Ihren Lebensumständen.
Zum Schluss lade ich Sie dazu ein, zu überlegen und zu spüren, ob Sie sich wohl fühlen, ob Sie Vertrauen fassen konnten und das Gefühl haben, ich könnte Ihnen helfen. Wenn es für Sie stimmig
ist, vereinbaren wir den nächsten Termin. Zu Beginn sind oft wöchentliche Termine empfehlenswert, im Verlauf und bei Besserung kann die Sitzungshäufigkeit häufig reduziert werden. Wie lange eine
Psychotherapie dauert, ist sehr individuell und abhängig von Ihrem Anliegen.
Was in einer Psychotherapie besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt. Ich
unterstehe der Schweigepflicht.